Immobilien, Grundstücke (Sachvermögensverwaltung)
Immobilien und Grundstücke = alle Objekte, zu denen es eine Versicherung geben kann.
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Regel:
Zuerst muss das Objekt erfasst sein, dann kann dazu auch ein Vertrag erfasst werden
Regel:
Zuerst muss das Objekt erfasst sein, dann kann dazu auch ein Vertrag erfasst werden